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Förderungen

Förderungen für Kauf, Bau und Sanierung

Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Steuerboni können Zehntausende Euro ausmachen. Hier siehst du, welche Töpfe es gibt, wie sie sich kombinieren lassen und was du vor dem ersten Vertrag beachten musst.

Die drei Grundregeln

1. Erst beantragen, dann beauftragen

Bei fast allen Programmen muss der Antrag (bzw. die Zusage) vorliegen, bevor du einen Liefer- oder Leistungsvertrag unterschreibst. Erlaubt ist meist nur ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung „vorbehaltlich Förderzusage“.

2. Energieberatung zuerst

Viele Programme verlangen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten (Liste: energie-effizienz-experten.de). Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht oft die Förderquote und die Kostenobergrenze.

3. Töpfe können schließen

Förderprogramme hängen am Haushalt. Programme werden kurzfristig geändert oder gestoppt. Prüfe die Konditionen am Tag des Antrags beim Förderträger.

Förder-Finder

Welche Programme passen zu dir?

Vorauswahl nach den wichtigsten Bedingungen. Einkommensgrenzen, Effizienzanforderungen und Fristen stehen jeweils beim Förderträger.

KfW

Die KfW fördert über Kredite (oft mit Tilgungszuschuss) und den Heizungszuschuss. Den Kredit beantragst du über deine Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler, den Heizungszuschuss direkt im KfW-Portal „Meine KfW“.

ProgrammWofürArtFür wen
124Kauf oder Bau von WohneigentumKreditSelbstnutzer
261Sanierung zum EffizienzhausKredit + TilgungszuschussSelbstnutzer und Vermieter
297 / 298Klimafreundlicher NeubauKreditBauherren, Käufer von Neubauten
300Wohneigentum für Familien (Neubau)Kredit, zinsverbilligtFamilien mit Einkommensgrenze
308Jung kauft AltKredit, zinsverbilligtFamilien, Kauf eines Altbaus mit Sanierungspflicht
358 / 359Ergänzungskredit EinzelmaßnahmenKreditwer BEG-Zuschuss erhält
458HeizungstauschZuschuss bis 70 %Privatpersonen
159Altersgerecht UmbauenKreditalle Eigentümer und Mieter

Die Heizungsförderung rechnest du mit dem Heizungstausch-Rechner durch.

BAFA

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zuschuss für Dämmung von Dach, Wand und Keller, neue Fenster und Türen, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung. Grundfördersatz 15 %, mit iSFP 20 %. Förderfähig sind bis 30.000 € je Wohnung und Jahr, mit iSFP 60.000 €.

Energieberatung (EBW)

Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars für eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan, gedeckelt (Ein-/Zweifamilienhaus bzw. ab drei Wohnungen unterschiedlich). Der Fahrplan bringt anschließend den iSFP-Bonus.

NBank und Landesförderbanken

Die Länder ergänzen die Bundesförderung, vor allem für selbstgenutztes Wohneigentum (einkommensabhängig) und für Mietwohnraum mit Miet- und Belegungsbindung. Gerade bei vermieteten Objekten kann ein Landesdarlehen mit Tilgungsnachlass die Finanzierung tragen. Genau so ein Konzept erstellt unser Präsentations-Tool für Niedersachsen.

LandFörderbankLandFörderbank
Baden-WürttembergL-BankNiedersachsenNBank
BayernBayernLaboNordrhein-WestfalenNRW.BANK
BerlinIBBRheinland-PfalzISB
BrandenburgILBSaarlandSIKB
BremenBABSachsenSAB
HamburgIFB HamburgSachsen-AnhaltInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
HessenWIBankSchleswig-HolsteinIB.SH
Mecklenburg-VorpommernLFIThüringenThüringer Aufbaubank
NBank-Praxis: Bei der Mietwohnraumförderung prüft die NBank Miethöhe, Wohnungsgrößen und Einkommen der künftigen Mieter (Wohnberechtigungsschein). Plane die Bindungsfrist in deine Renditerechnung ein.

Kommunale Programme

Städte, Gemeinden und Landkreise haben oft eigene, wenig bekannte Töpfe. Typisch sind:

  • Jung kauft Alt / Ortskernprogramme: Zuschuss für Familien, die ein Altbau im Ortskern kaufen (häufig in ländlichen Regionen).
  • Klimaschutzprogramme: Zuschüsse für PV, Batteriespeicher, Balkonkraftwerk, Dach- und Fassadenbegrünung.
  • Sanierungsgebiete: Erhöhte steuerliche Abschreibung (§ 7h EStG) und Zuschüsse im förmlichen Sanierungsgebiet.
  • Denkmal: Zuschüsse der Denkmalpflege plus Sonderabschreibung (§ 7i EStG).

So findest du sie: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), Website der Gemeinde, Klimaschutzmanagement des Landkreises, Energieagentur des Landes.

Steuerbonus statt Förderung

Wer selbst bewohnt, kann energetische Maßnahmen alternativ über die Steuer fördern lassen (§ 35c EStG): 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Das lohnt sich vor allem, wenn ein Zuschuss nicht (mehr) verfügbar ist oder du die Antragsfristen verpasst hast. Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Mehr unter Steuern.

Förderungen kombinieren

Meist möglich

  • BEG-Zuschuss + Ergänzungskredit 358/359
  • Heizungszuschuss 458 + Einzelmaßnahmen für die Hülle
  • Bundes- + Landes- + kommunale Förderung, solange die Gesamtförderung keine Obergrenze reißt

Meist ausgeschlossen

  • Gleiche Maßnahme über BEG und § 35c
  • Effizienzhaus-Kredit 261 und Einzelmaßnahmen-Zuschuss für dieselben Kosten
  • Handwerkerbonus § 35a für bereits geförderte Kosten

Stand: November 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr. briqs.net bietet keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

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